Beschreibung
Der Echte Hausschwamm gilt als der gefährlichste holzzerstörende Pilz. Er greift Böden, Decken, feuchte, nicht unterkellerte Parterreräume oder schlecht belüftete Halbkeller an.
Bei seiner Entstehung und seinem Wachstum ist er vor allem auf folgende Faktoren angewiesen: geeigneter Nährboden (z.B. abgestellte Möbel, Konstruktionshölzer, Brennholz, Spanplatten, alte Zeitungen und dergleichen!)Zugang zu Wasser (kann über spezielle Pilzfäden bis zu 10 Meter weit transportiert werden!)wenig Licht kaum Luftbewegung moderate Temperaturen (opt. 18-20°C)
Er "ernährt" sich von Kohlenhydraten (z.B. Zellulose im Holz), die er über Enzyme abbauen kann. Befallenes Holz zeigt bei starkem Befall ein typisches, würfelig brechendes Erscheinungsbild. Der Pilz selbst bildet ein weiss-wattiges Mycel (erst silberweiß, locker und wattig, später schmutziggrau und hautartig), Stränge und Mycel sind verwachsen und biegsam, knacken jedoch im trockenen Zustand. Seine Fruchtkörper sind meist pfannkuchenartig ausgebreitet und rostbraun, mit einem weissen, wulstigen Rand. Sind bereits Sporen ausgeschüttet worden, sind die befallenen und angrenzende Bereiche von einer dichten Schicht des typisch rostroten Sporen-staubes bedeckt. Dies ist ein Alarm-zeichen: Sporen sind Dauerstadien und können, einmal verbreitet, nahezu unbegrenzt überdauern und neue Befälle auslösen!
Nach seiner Entstehung entwickelt der Echte Hausschwamm eine "Eigendynamik" und ist nicht mehr unbedingt auf externe Feuchtequellen angewiesen. So gewinnt er Feuchte aus der Raumluft und produziert Wasser bei der Spaltung von Zellulose. Im Gegensatz zu anderen holzzerstörenden Pilzen besitzt er außerdem die Fähigkeit auch nach Trockenlegung der Schadstelle Feuchte mit Hilfe seiner Pilzfäden zu transportieren, sich weiterzuverbreiten und trockenes "gesundes" Holz zu befallen. Dazu leitet das hierzu benötigte Wasser über sein Strangmycel oft meterweit heran. Bei seiner Ausbreitung durchwächst er auch Mauerwerk aus Ziegel und Leichtbeton. Auf diese Weise kann er sich von Geschoss zu Geschoss - oft meterweit und lange Zeit unbemerkt - ausbreiten. Da er im Verborgenen wächst, ist seine Ausbreitung meist nur nach umfangreichen Bauteilöffnungen sichtbar.
Möglich sind auch Befälle, bei denen Möbelstücke die Grundlage für die sich bildenden Fruchtkörper sind. Fruchtkörper des Echten Hausschwammes müssen nicht direkt an der Stelle erscheinen, an der die Mycelien das Holz abgebaut haben. Die Stränge können Mauerwerk meterweit durchdringen und Fruchtkörper auf Mauern, Putz oder den Rändern von Kunststoffböden, oft weit entfernt vom zerstörten Holz, bilden. Im Falle der Möbel kann deren Holz dann zum einen als Träger der Fruchtkörper, zum anderen aber auch als Nährstoffquelle dienen.
Der Echte Hausschwamm kann auch längere Trockenphasen überdauern. Die allgegenwärtigen Sporen benötigen zum Auskeimen eine Holzfeuchtigkeit von 30-40 %, Hyphen zum (Weiter-)Wachsen aber nur eine Holzfeuchtigkeit von 17-20 %, so ist das Risiko eines Wiederbefalls deutlich höher.
Gefährdung durch die Beeinträchtigung der statisch |
Gefährdung, die durch das Mycel ausgeht - mögliche |
Gefährdung durch sekundär entstehende Schimmelpilz |
Pilzberatung und Entfernung erfordert grundsätzlich die Beauftragung des qualifizierten Fachmanns und die Durchführung durch einen gewerblichen Fachbetrieb, da die Gefahr des Wiederauflebens außerordentlich groß ist. Do-it-Yourself-Methoden sind von vorneherein zum Scheitern verurteilt und sollten gar nicht erst versucht werden.
genaue Analyse der Schadensursache genaue Ermittlung des Pilzbefallausmaßes umfassende Entfernung des Pilzes, großzügige Beseitigung des befallenen Holzes und des durchwucherten Mauerwerks, sowie bei Bedarf chemische Pilzbekämpfung
bauliche Sanierung der Feuchteursache
dass die beabsichtigten Bekämpfungsmaßnahmen dem Schadensbild angemessen ausgewählt werden, dass besonders bekämpfende Holzschutzmittel stark toxisch sind, und ihr Einsatz und Anwendungsausmaß in Aufenthaltsbereichen auf ein Mindestmaß reduziert werden müssen, dass übersehene Mycelstränge Quellen für einen Neubefall darstellen können, dass Pilzbefall, sowie durchgeführte Bekämpfungs-maßnahmen bei Immobilienverkauf anzuführen sind, dass befallenes Holz und mit Schutzmittel behandeltes Holz nicht im Freien oder im Ofen verbrannt werden dürfen. Diese müssen wie Holzschutzmittelgebinde und -reste von der Fachfirma vorschriftgemäß entsorgt werden.