Hausschwamm

Beschreibung

Der Echte Hausschwamm gilt als der gefährlichste holzzerstörende Pilz. Er greift Böden, Decken, feuchte, nicht unterkellerte Parterreräume oder schlecht belüftete Halbkeller an.

Bei seiner Entstehung und seinem Wachstum ist er vor allem auf folgende Faktoren angewiesen: geeigneter Nährboden (z.B. abgestellte Möbel, Konstruktionshölzer, Brennholz, Spanplatten, alte Zeitungen und dergleichen!)Zugang zu Wasser (kann über spezielle Pilzfäden bis zu 10 Meter weit transportiert werden!)wenig Licht kaum Luftbewegung moderate Temperaturen (opt. 18-20°C)

Er "ernährt" sich von Kohlenhydraten (z.B. Zellulose im Holz), die er über Enzyme abbauen kann. Befallenes Holz zeigt bei starkem Befall ein typisches, würfelig brechendes Erscheinungsbild. Der Pilz selbst bildet ein weiss-wattiges Mycel (erst silberweiß, locker und wattig, später schmutziggrau und hautartig), Stränge und Mycel sind verwachsen und biegsam, knacken jedoch im trockenen Zustand. Seine Fruchtkörper sind meist pfannkuchenartig ausgebreitet und rostbraun, mit einem weissen, wulstigen Rand. Sind bereits Sporen ausgeschüttet worden, sind die befallenen und angrenzende Bereiche von einer dichten Schicht des typisch rostroten Sporen-staubes bedeckt. Dies ist ein Alarm-zeichen: Sporen sind Dauerstadien und können, einmal verbreitet, nahezu unbegrenzt überdauern und neue Befälle auslösen!

Nach seiner Entstehung entwickelt der Echte Hausschwamm eine "Eigendynamik" und ist nicht mehr unbedingt auf externe Feuchtequellen angewiesen. So gewinnt er Feuchte aus der Raumluft und produziert Wasser bei der Spaltung von Zellulose. Im Gegensatz zu anderen holzzerstörenden Pilzen besitzt er außerdem die Fähigkeit auch nach Trockenlegung der Schadstelle Feuchte mit Hilfe seiner Pilzfäden zu transportieren, sich weiterzuverbreiten und trockenes "gesundes" Holz zu befallen. Dazu leitet das hierzu benötigte Wasser über sein Strangmycel oft meterweit heran. Bei seiner Ausbreitung durchwächst er auch Mauerwerk aus Ziegel und Leichtbeton. Auf diese Weise kann er sich von Geschoss zu Geschoss - oft meterweit und lange Zeit unbemerkt - ausbreiten. Da er im Verborgenen wächst, ist seine Ausbreitung meist nur nach umfangreichen Bauteilöffnungen sichtbar.

Möglich sind auch Befälle, bei denen Möbelstücke die Grundlage für die sich bildenden Fruchtkörper sind. Fruchtkörper des Echten Hausschwammes müssen nicht direkt an der Stelle erscheinen, an der die Mycelien das Holz abgebaut haben. Die Stränge können Mauerwerk meterweit durchdringen und Fruchtkörper auf Mauern, Putz oder den Rändern von Kunststoffböden, oft weit entfernt vom zerstörten Holz, bilden. Im Falle der Möbel kann deren Holz dann zum einen als Träger der Fruchtkörper, zum anderen aber auch als Nährstoffquelle dienen.

Der Echte Hausschwamm kann auch längere Trockenphasen überdauern. Die allgegenwärtigen Sporen benötigen zum Auskeimen eine Holzfeuchtigkeit von 30-40 %, Hyphen zum (Weiter-)Wachsen aber nur eine Holzfeuchtigkeit von 17-20 %, so ist das Risiko eines Wiederbefalls deutlich höher.

Gefährdung durch die Beeinträchtigung der statisch
Durch den Abbau der Zellulose verursacht der Echte Hausschwamm im Holz eine Braun- bzw. Destruktionsfäule und zerstört sowohl Nadel- als auch Laubhölzer rasch und vollständig. Beobachtungen aus Gebäuden zeigen, dass innerhalb von zehn Monaten eine neue Kiefernholzkonstruktion einsacken kann. Das bedeutet, dass die Balkenköpfe (Format 8 x 12 cm) versagten. Auch eine 3 cm dicke, neu verlegte Eichen-Dielung kann innerhalb eines Jahres so vollkommen zerstört werden, dass sie mit dem Daumen eingedrückt werden kann. Finden sich Fruchtkörper, die Sporen bilden, ist dies ein sicheres Zeichen dafür, dass eine massive Holzzerstörung schon stattgefunden hat.
Einsturzgefährdete Wände und Decken sind eine Bedrohung der Gesundheit. Sind tragende Bauteile vom Echten Hausschwamm befallen, muss dies der Baupolizei gemeldet werden, Gebäudegutachter sind bei akuter Gefahr berechtigt, Gebäude oder Gebäudeteile polizeilich sperren zu lassen.

Gefährdung, die durch das Mycel ausgeht - mögliche
Mycel und Fruchtkörper des Hausschwammes sind nach derzeitigem Kenntnisstand als harmlos zu bezeichnen. Die frischen Fruchtkörper und Mycelien riechen angenehm nach frischen Champignons. Die mitunter reichlich auftretenden Sporen können jedoch allergische Reaktionen hervorrufen.

Gefährdung durch sekundär entstehende Schimmelpilz
Die Fruchtkörper holzzerstörender Pilze sind protein- und wasserreich ein idealer Nährboden für Schimmelpilze. Das heißt, alte und absterbende Fruchtkörper und Mycelteile werden ähnlich wie verschimmelndes Gemüse von verschiedensten Schimmelpilzen befallen. Die verschiedenen farbigen Rasen der Schimmelpilze sind die Bildungsstätten der Sporen und somit Ausgangspunkt für neue Schimmelpilzbefälle.
Von Schimmelpilzen befallene Mycelien holzzerstörender Pilze riechen unangenehm. Von deren Sporen gehen bekannte Gesundheitsgefährdungen aus: Allergien und im schlimmsten Fall Mykosen.

Pilzberatung und Entfernung erfordert grundsätzlich die Beauftragung des qualifizierten Fachmanns und die Durchführung durch einen gewerblichen Fachbetrieb, da die Gefahr des Wiederauflebens außerordentlich groß ist. Do-it-Yourself-Methoden sind von vorneherein zum Scheitern verurteilt und sollten gar nicht erst versucht werden.

genaue Analyse der Schadensursache genaue Ermittlung des Pilzbefallausmaßes umfassende Entfernung des Pilzes, großzügige Beseitigung des befallenen Holzes und des durchwucherten Mauerwerks, sowie bei Bedarf chemische Pilzbekämpfung
bauliche Sanierung der Feuchteursache

dass die beabsichtigten Bekämpfungsmaßnahmen dem Schadensbild angemessen ausgewählt werden, dass besonders bekämpfende Holzschutzmittel stark toxisch sind, und ihr Einsatz und Anwendungsausmaß in Aufenthaltsbereichen auf ein Mindestmaß reduziert werden müssen, dass übersehene Mycelstränge Quellen für einen Neubefall darstellen können, dass Pilzbefall, sowie durchgeführte Bekämpfungs-maßnahmen bei Immobilienverkauf anzuführen sind, dass befallenes Holz und mit Schutzmittel behandeltes Holz nicht im Freien oder im Ofen verbrannt werden dürfen. Diese müssen wie Holzschutzmittelgebinde und -reste von der Fachfirma vorschriftgemäß entsorgt werden.