Wohngebäudeversicherung bei einem Wasserschaden

Eine Wohngebäudeversicherung wird vom Eigentümer des Hauses bei einer, von Ihm frei wählbaren, Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Eine solche Versicherungspolice schützt den Hauseigentümer vor Risiken wie Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagelschäden. Durch die Wohngebäudeversicherung wird in der Regel das Gebäude an sich, ohne die in den Wohnräumen enthaltenen Gegenstände versichert.

Durch die Gebäudeversicherung ist das in der Versicherungspolice genannte Gebäude versichert.

Dazu zählen Gebäudezubehör wie z.B Müllboxen, Briefkästen oder Terrassen. Es ist auch möglich Gewächshäuser oder Hof- und Gehwegsbefestigungen etc. mit zu versichern. Diese müssen aber ausdrücklich mit in der Police stehen.

Anhand des Versicherungsvertrages, lässt sich erkennen, was mit abgesichert ist und was nicht.

Daher ist es notwendig seine Wohngebäudeversicherung regelmäßig zu kontrollieren, gerade wenn wertsteigernde Veränderungen am Haus vorgenommen wurden sind. Sobald durch den Eigentümer oder den Bewohnern des Hauses, eine Veränderung bzw. eine Erneuerung (neuer Bodenbelag, Markise, neues Dach usw.) vorgenommen wird, muss geprüft werden, ob der in der Versicherungspolice angegeben Versicherungswert, noch dem tatsächlichen Wert entspricht. Da dies nicht immer sorgfältig gemacht wird, kommt es gelegentlich im Schadensfall zur Unterversicherung.